Im Internet wird viel geworben, manches Mal schmückt man sich mit falschen Federn. Lassen Sie uns die Spreu vom Weizen trennen!
Eine staatliche Anerkennung von Heilpraktikerschulen gibt es NICHT!
Warum findet man trotzdem Aussagen, die diesen Anschein erwecken?
Antwort: Das ist etwas tricky. Es gibt für FERNlehrgänge ein Gesetz zum Schutz der TeilnehmerInnen am Fernunterricht (FERN-USG). Schulen mit Fernunterricht können diesen zertifizieren lassen. Damit wird dann lediglich bestätigt, dass der Lehrgang in Hinblick auf Verträge u.ä. korrekt ist. Eine Aussage über die HP-Ausbildung wird damit in KEINER Weise gemacht. Und in Bezug auf einen echten Unterricht schon gar nicht!
Schulen können eine amtliche Bescheinigung erhalten, dass die angebotenen Lehrgänge eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen und angemessene Vertragsbedingungen bestehen. Damit darf aber NICHT geworben werden und diese Bescheinigungen sagen NICHTS über die Lehrinhalte aus. Sie dienen lediglich der Befreiung von der Mehrwertsteuer.
Es gibt also keinerlei staatliche Prüfungen von Heilpraktiker-Ausbildungen!
Fragen Sie nach, wenn solche Behauptungen aufgestellt werden.
Für die Lehrinhalte und Curricula gibt es keine Überprüfungen. Die Verantwortung liegt voll und ganz bei den einzelnen Schulen.
Es gibt aber, wie für andere Unternehmen auch, Zertifizierungen. Diese gewährleisten, dass eine Schule in Hinblick auf Organisation, Entwicklung des Bildungsangebotes, Nutzung des Teilnehmer-Feedbacks u.v.a.m. die internationalen Standards für Bildungseinrichtungen einhalten. Entsprechende Zertifizierungen heißen u.a. ISO 9001, AZAV.
Es spricht aber auch vieles für kleinere Schulen, die diesen Aufwand nicht betreiben. Als Interessent*in an einer HP-Ausbildung sind Sie bei der Beurteilung zwar letztlich auf sich selbst gestellt, aber als FDHPS stellen wir Ihnen einen Fragebogen zur Verfügung, anhand dessen Sie wichtige Merkmale für eine gute Ausbildungsstätte abfragen können. Hier geht es zum Fragekatalog ▸
Als FDHPS e.V. haben wir uns selbst diesen Qualitätsstandards verpflichtet. Zugegeben, das ist nicht staatlich, aber dennoch höchst wirkungsvoll.
Satzungsgemäß hat der FDHPS eine Schlichtungsstelle. Sie ist eine neutrale und für die Beschwerdeführenden kostenlose Informations-und Beratungsstelle und befasst sich z.B. mit konkreten Beschwerden von Schüler*innen gegen ein Mitglied des FDHPS. Sie ist kein Schiedsgericht und hat keine Weisungsbefugnis, sondern erarbeitet Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von beiden Parteien akzeptiert werden.
Bei Beschwerden können Sie sich direkt an ein Mitglied der Schlichtungsstelle wenden:
Christina Peitz: info@heilpraktikerschule-landsberg.de
Barbara Wimmer: info@heilpraktikerschule-wimmer.de