Die Entwicklung des HP-Berufes und der Ausbildungen Blog des FDHPS e.V.

26.05.2023

Empirisches Gutachten des BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat vor kurzem, wie vorgesehen, eine Firma beauftragt, das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen zu erstellen. Dieses Gutachten wird sich mit Fragestellungen zum Berufsstand, Ausbildung, Berufsausübung, Patient*innensicherheit, Therapiemethoden und den wirtschaftlichen Aspekten befassen (Details siehe Datei in der rechten Spalte).

Läuft alles nach Plan, ist die Veröffentlichung in 1 ½ Jahren zu erwarten.

Die Firma wird von sich aus auf die Verbände und Berufsangehörigen zugehen. Wir werden dieses Vorhaben natürlich unterstützen und die für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen. Derzeit gibt es für uns alle noch nichts zu tun. Aber es ist für uns eine gute Gelegenheit zur Zusammenarbeit innerhalb der Heilpraktikerschaft.

Gern werden wir euch über den weiteren Verlauf berichten.

17.07.2022

Rechtsgutachten des BMG

Seit der Anhörung zum Rechtsgutachten des BMG im Herbst letzten Jahres (s.u. Eintrag vom 7. März 2022) hat das BMG keine weiteren öffentlichen Schritte zur Reform des HP-Gesetzes unternommen. In den letzten Monaten wurde an verschiedenen Stellen intern weiter gearbeitet, auch wenn das Thema diesmal nicht im Koalitionsvertrag erwähnt wurde. Aber es steht dennoch auf der Agenda (s.u. Eintrag 21. Sept. 2022).

In verschiedenen Arbeitsgruppen der organisierten Heilpraktikerschaft werden insbesondere die Themen „Qualitätssicherung der Therapiemethoden“, Berufsbeschreibung „Heilpraktiker*in für Psychotherapie“ und „Zukunftsperspektiven HP-Ausbildung“ weiter gedacht und formuliert. So bereitet man sich auf die zukünftige, ergebnisoffene Diskussion des BMG vor.

Und durch die solide inhaltliche Arbeit ist der FDHPS e.V. inzwischen ein wichtiger Gesprächspartner für Politik und Verbände geworden, wenn es um das Thema HP-Ausbildung geht.

07.03.2022

News zum FDHPS-Blog

Der FDHPS e.V. wird fast ausschließlich durch ehrenamtliche Tätigkeit getragen. Zu manchen Zeiten müssen wir priorisieren - so auch im letzten Quartal 2021 und Anfang 2022. Aber nun hat sich wieder ein Zeitfenster aufgetan, um den FDHPS-Blog nachführen zu können.

Starten wir mit dem Wahlergebnis und seinen Folgen für die Heilpraktikerschaft. Es erstaunte kaum, dass in diesen schwierigen Zeiten für das BMG sich kaum jemand um das Ministeramt gerissen hat. Auch dass mit Karl Lauterbach jemand Gesundheitsminister wurde, der kein Befürworter des Heilpraktikerberufs ist, war schon seit langem bekannt.

Aber der Reihe nach:

Zwischen Wahl und Konstituierung der Regierung lag ein wichtiges Ereignis. Das BMG hatte zu einer Anhörung am 15.11.2021 über 60 Verbände und Organisationen eingeladen, allesamt Stakeholder am Heilpraktikergesetz. Nach einem schriftlichen Verfahren (siehe Blogeintrag vom 19.09.2021) konnten die Vertreter*innen nun auch mündlich zum Rechtsgutachten des BMG zum Heilpraktikerrecht Stellung nehmen. Die Heilpraktikerschaft trat geschlossen auf und hat hier sehr einheitlich die Standpunkte vertreten, die schon in der schriftlichen Stellungnahme beschrieben wurden. Sehr aufschlussreich war es natürlich, auch die Meinungen der anderen Stakeholder zu hören. Hier einige wichtige Erkenntnisse:

  • Gesundheitsfachberufe: Befürworten eher eine Verankerung der Heilkunde-Ausübung in ihren jeweiligen Berufsgesetzen. Der Umweg über die sektorale Heilerlaubnis sollte nicht mehr nötig sein.
  • Die teilnehmenden Osteopathie-Verbände: Wollen ein eigenes Berufsgesetz. (Anmerkung: Es gibt auch Verbände, die eine andere Richtung bevorzugen).
  • ÖGD: Es besteht teilweise Missfallen an der aktuellen Überprüfungspraxis. Als wünschenswert werden Ausbildungen als eine Voraussetzung für Überprüfungen gesehen.
  • Unisono erklären alle anwesenden Vertreter*innen aus der Ärzteschaft, Psychotherapie, Gesundheitsfachberufen und Heilpraktikerschaft das von Prof. Stock in seinem Gutachten vorgeschlagene Konstrukt einer Dreiteilung der Heilkunde für gänzlich ungeeignet. Dabei wird auch der Begriff „Alternativheilkunde“ von allen kritisch gesehen bzw. abgelehnt.
  • Die Probleme beim Thema „Therapieformen“ im Rahmen einer Heilpraktiker-Ausbildung sind noch nicht einmal ansatzweise aufgegriffen worden.
  • Besonders kontrovers sind die Vorstellungen zum Beruf Heilpraktiker*in für Psychotherapie. Die Heilpraktikerschaft präsentiert sich geschlossen dafür. Den Gesundheitsfachberufen ist es egal. Die Ärzteschaft ist eher dagegen, die Vertretung der Psychotherapeutenkammer spricht sich gegen diesen Beruf aus.
  • Ärzteschaft und Psychotherapeutenkammer operieren mit dem Begriff eines neuen „Heilkundegesetzes“. Das bisherige „Gesetz zur Ausübung der Heilkunde“ würde nicht mehr ausreichen. Beispielsweise müssten in Zukunft Gesundheits-Apps mitreguliert werden.
  • Unisono sprechen sich die Vertretungen aus allen Bereichen für ein empirisches Gutachten aus und formulieren dabei ihr Wünsche.

Weitere Informationen folgen.

27.09.2021

Der Wahlausgang und die Heilpraktiker*innen

Mit der Stimmabgabe haben wir eine unserer Möglichkeiten der Einflussnahme genutzt. In Bezug auf die Koalitionsbildung ist unser Einfluss so groß, wie auf die Großwetterlage.

Wir sind also gespannt, wer die/der nächste Bundesminister*in für Gesundheit wird. Das wird wiederum Einfluss darauf haben, ob die Heilpraktiker*innen es in der kommenden Legislaturperiode leichter oder schwerer haben werden. Aber so viel lässt sich schon jetzt sagen: Die meisten HP-Organisationen sind gut vorbereitet auf die Diskussion über das Heilpraktikergesetz (siehe z.B. Eintrag vom 19. September), die möglicherweise schon im nächsten Jahr fortgesetzt wird. Und sie werden ganz sicher ihre Einflussmöglichkeiten nutzen. Der FDHPS bringt sich in diesen Diskussionsprozess vielfältig ein und hat dabei die Interessen der HP-Anwärter*innen und der HP-Schulen im Fokus.

21.09.2021

Wie wird es weitergehen?

Die Wahlen stehen vor der Tür und damit ein neuer Koalitionsvertrag, eine neue Regierung und ein/e neue/r Bundesminister*in für Gesundheit.

Wir gehen davon aus, dass diesmal die  Heilpraktiker*innen nicht im Koalitionsvertrag auftauchen werden. Warum? Weil sie in keinem Wahlprogramm erwähnt wurden und weil andere Themen der Gesundheitspolitik viel wichtiger sind. Und warum ist das gut? Weil so der durch das BMG begonnene Diskussionsprozess weiterhin ergebnisoffen geführt werden kann.

Gesetzes-Reform:

Auch wenn es noch einige Hoffnungsvolle gibt, die darauf bauen, dass nichts passieren wird, ist klar abzusehen, dass das HeilprG in der nächsten Legislaturperiode behandelt werden wird. Warum?

  • Weil der Bundestag vorkonstitutionelle Gesetze reformieren will.
  • Weil die ganze Bildungslandschaft im Gesundheitswesen reformiert wird.
  • Weil die Definition zur "Ausübung der Heilkunde" im HeilprG steht, aber auch von anderen Berufen gesetzlich gebraucht wird (Beispiel: Notfallsanitäter*innen).
  • Weil ein Gutachten, das von einem Ministerium in Auftrag gegeben worden ist, erfahrungsgemäß nicht in der Schublade verschwindet, sondern in der Regel für die Rechtsetzung genutzt wird.
  • Das Thema ist zu wichtig, es kann nicht mehr gestoppt werden.
  • Es handelt sich um ein reguläres, fortlaufendes Verfahren im BMG, d.h. es ist unabhängig davon, welche Regierung kommt.
  • Weil die Bundesländer eine Reform wollen.

19.09.2021

In der Zwischenzeit ist viel passiert!

  • Nachdem das BMG überraschend sein Rechtsgutachten veröffentlicht hatte, folgte noch vor der Sommerpause die Einladung an Verbände und Organisationen, die mit diesem Thema in Verbindung stehen, zur Stellungnahme bis zum 20. August 2021.
    Der FDHPS hat sich einer Gruppe von 18 Verbänden angeschlossen, die unter Federführung der Freien Heilpraktiker e.V. eine gemeinsame Stellungnahme beim BMG eingereicht hat.
    Die Stellungnahme hier
  • Im Zeitraum März bis Juni traf sich eine vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß eingeladene Gruppe von 16 Vertreter*innen aus verschiedenen HP-Verbänden und -Organisationen, um ein Eckpunkte-Papier zu erarbeiten. Dieses Dokument wurde am 24. Juni in Berlin dem Gesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Durch diese Aktion wurde auch deutlich, dass die organisierte Heilpraktikerschaft zügig und themenbezogen zusammenarbeiten und dabei eine gute Übereinstimmung erzielen kann.
    Das Eckpunkte-Papier hier

27.05.2021

Einschätzung zum Rechtsgutachten des BMG

Wie am Pfingstsonntag angekündigt, haben wir uns ausgiebig mit dem Rechtsgutachten befasst und vielen Kolleginnen und Kollegen unsere erste Einschätzung zugeschickt.

Wir wissen, dass es viel Zeit kostet, das Gutachten zu lesen und die dort gemachten Aussagen einzuordnen. Deshalb stellen wir unsere Arbeit hier in Form von zwei Dokumenten zur Verfügung:

Das ist für Menschen mit wenig Zeit wahrscheinlich ein guter Einstieg. Dennoch lohnt es sich, bei genügend Zeit, das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt komplett zu lesen.

Vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß und aus dem Bundesministerium für Gesundheit vernehmen wir, dass es in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorhaben mehr geben wird. Da bedeutet aber nicht, dass wir uns nun zurücklehnen könnten. Im Gegenteil: Wir in der Heilpraktikerschaft sollten gemeinsam die nächsten Monate nutzen, möglichst viele Konsenspositionen gemeinsam zu entwickeln.

Wir freuen uns auf diesen Entwicklungsprozess.
Herzliche Grüße
Georg Weitzsch / FDHPS e.V.

23.05.2021

Rechtsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerrecht

Am Freitag vor Pfingsten erhielten wir die Nachricht, dass das Rechtsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit zum Heilpraktikerrecht in Kürze veröffentlicht werden würde. Heute, Pfingstsonntag, ist es nun soweit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/gesundheit/details.html?bmg%5Bpubid%5D=3590

Es umfasst 308 Seiten, davon 259 Seiten Inhalt, 10 Seiten Verzeichnis höchstrichterlicher Rechtsprechung, 12 Seiten Literaturverzeichnis und andere.

Bevor das also seriös bewerten werden kann, ist über die Feiertage eine Menge Lesearbeit erforderlich.

Wir sind froh, dass wir uns sehr gut vorbereitet haben. Und melden uns bald mit einer Einschätzung.

28.01.2021

MTA-Reformgesetz

Eben wurde das MTA-Reformgesetz mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, der Linken, der Grünen und der FDP angenommen. Der unsägliche Antrag der AfD zum Heilpraktikerberufsbild wurde von allen Fraktionen abgelehnt.

Die Redner*innen der CDU/CSU und der Linken befürworteten sehr, dass die Diskussion um den Heilpraktikerberuf nun weitergeführt werden kann und die Heilpraktiker*innen weiterhin auch mit dem beschlossenen Gesetz Laborleistungen beauftragen dürfen. Harald Weinberg von den Linken sagte dazu, dass die Debatte um den HP-Beruf offen geführt werden solle und nicht durch die Hintertür.

Klar ist wieder geworden: Ein Weiter-so-wie-bisher ist ausgeschlossen! Der Abgeordnete Alexander Krauß / CDU machte noch einmal deutlich, dass die Vorschläge zur HP-Reform aus der Heilpraktikerschaft selbst kommen sollten. Der Redner der Grünen, Dr. Janosch Dahmen sprach darüber, dass das HP-Gesetz geändert werden muss, damit z.B. die Notfallsanitäter*innen auch außerhalb der akuten Lebensgefahr eine klar definierte Heilkundebefugnis haben. Emmi Zeulner von der CSU zeigte sich erfreut, dass es mit diesem Gesetz gelungen ist, dass die Befugnisse der Heilpraktiker*innen nicht beschnitten werden. Sie ist grundsätzlich für eine Reform der HP-Ausbildung und für eine große Lösung mit Einbezug des Gutachtens des BMG.

D.h.: Wir sind auf dem richtigen Wege mit unserer Dokumentenreihe „Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen“ !

Alle Reden können in der Mediathek des Bundestages angeschaut werden. Link

27.01.2021

Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin

Morgen, am 28.Januar findet im Bundestag nach ½-stündiger Debatte die Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin statt.

Im gleichen Zuge wird auch ein Antrag der AfD zum Berufsbild HP zur Abstimmung kommen. Uns ist nicht bekannt, ob auch nur irgendjemand aus der Heilpraktikerschaft daran beteiligt war. Jedenfalls sind die dort aufgestellten Forderungen für den HP-Beruf in jeder Hinsicht höchst schädlich. Und noch im April vorletzten Jahres deutete ein AfD-Abgeordneter an, die HP*innen am liebsten ganz abgeschafft zu sehen. Auf die AfD und ihren Antrag können wir komplett verzichten und wir hoffen, dass er in Bausch und Bogen abgelehnt wird.

Quellen

Vorbereitend dazu hat die Süddeutsche Zeitung am 23.1. und online am 24.1. einen Artikel von Frau Ruby veröffentlicht. Das ist die schriftliche Version des tendenziösen ARD-Fernsehberichts „Heilpraktiker: Quacksalber oder sanfte Alternative“, der nun heute auch noch mal im SWR ausgestrahlt wird.

Auch heute:
Wir haben heute auch über die Dokumentenreihe „Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen“ per Mail die Teilnehmenden am Offenbacher Treffen der Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften informiert. Hier zum Anschreiben...

Und eben erreicht uns die Nachricht, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sicherstellen will, "... dass bei den Tätigkeiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker am geltenden Recht festgehalten wird. Eine umfassende Reformierung des Heilpraktikerberufes wollen wir in einem separaten Gesetz regeln." Quelle

15.10.2020

Arbeitstreffen in Berlin

Inzwischen hat ein Arbeitstreffen in Berlin, eine Offenbacher Runde, eine Gesamtkonferenz in Kassel und eine Videokonferenz mit Abgeordneten des Bundestages stattgefunden. Das Dokument „Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen mit Kompetenz-Katalog" wird weiterbearbeitet, u.a. in einer Arbeitsgruppe mit mehreren HP-Lehrbuch-Autor*innen und HP-Schulleiter*innen. Weitere Ergebnisse hoffen wir, im November vorstellen zu können.

Außerdem sind inzwischen zwei der drei Rechtsgutachten zum HP-Recht veröffentlicht worden. Wir freuen uns, dort klare Aussagen lesen zu können.

25.08.2020

Rückmeldungen

Wir freuen uns über die Rückmeldungen zum u.g. Dokument und planen die weitere Arbeit.

03.08.2020

Eröterungsrunde

Dritte Erörterungsrunde zum Dokument „Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen mit Kompetenz-Katalog": Die Dokumente wurden an die HP-Schulen, HP-Verbände und Fachgesellschaften verschickt, die sich in der Offenbacher Runde und/oder in der Gesamtkonferenz Kassel beteiligen. Die Links zu den wesentlichen Dokumenten finden Sie, wie gewohnt, in der rechten Spalte.

24.07.2020

Rechtsgutachten des BMG

Alle warten auf das Rechtsgutachten des BMG. Auf der Website des Autors, Prof. Dr. iur. Christof Stock, lesen wir, dass die Bearbeitungszeit bis 14.7.2020 gesetzt war.

02.06.2020

Zukunftsperspektiven

Das Dokument "Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen mit Kompetenz-Katalog Heilpraktiker*innen" geht in die zweite Erörterungsrunde. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftstelle.

21.05.2020

Petitionen

Da wir gelegentlich gefragt werden, hier ein paar Erläuterungen zum Thema Petitionen.

Es gibt drei Arten:

Öffentliche Petition über das Petitionsportal des Deutschen Bundestages.
Hier kann ein/e Petent*in ein Anliegen mit Begründung im E-Petitionsportal des Bundestages einstellen. Die Petition steht dann online und kann in einem Zeitraum von vier Wochen von beliebig vielen anderen Personen durch eine Mitzeichnung unterstützt werden. Erreicht die Petition in dieser Zeit 50.000 Unterstützer*innen, werden in der Regel ein oder mehrere Petent*innen in einer öffentlichen Ausschusssitzung angehört.

Einzelpetition beim Petitionsausschuss des Bundestages.
Mit einer Einzelpetition kann man individuelle Bitten oder Beschwerden - aber auch solche von allgemeinem Interesse - für sich selbst oder einen anderen vortragen.

Meinungspetition über private Petitionsportale.
Diese ist im Grunde genommen eine digitale Unterschriftenliste. Derzeit stehen z.B. im Portal change.org allein fünf verschiedene Petitionen zur aktuellen HP-Situation.

Damit Petitionen eine gute Wirkung erzielen, sollten sie von möglichst vielen Petent*innen vorbereitet sein, klar die Herkunft und den Zweck bezeichnen und in einer öffentlichen

15.05.2020

Erfreulich!

Erfreulich: Die Heilpraktikerschaft sammelt sich in verschiedenen Formen zu gemeinsamen Projekten, die unseren Beruf unter den gegebenen Umständen weiterentwickeln können. Unter den Projekten befinden sich zwei Rechtsgutachten, die die rechtlichen Möglichkeiten ausloten und darstellen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse. Auch das Projekt: statistisches Gutachten nimmt einen guten Weg. Mit den Daten soll u.a. endlich die leidige Debatte über die angeblichen Probleme der HP-Berufsausübung begrenzt werden.

Wir konnten auf zwei verschiedenen Konferenzen der HP- und Fachverbände das Projekt, dass uns als Schulen natürlich besonders am Herzen liegt, vorstellen - den Kompetenz-Katalog. Wir haben durchweg eine positive Resonanz erlebt. Das von uns vorgeschlagene weitere Vorgehen wurde sehr begrüßt: Wir arbeiten in Runden, bei denen jede/r, der sich beteiligen mag, immer wieder einbringen kann. Aufgrund der Komplexität der Thematik und Vielzahl der Stakeholder ist derzeit das schriftliche Arbeiten der sinnvolle Weg. Dieses Vorgehen, das sich z.B. in ähnlichen Situationen bei der Berufsentwicklung in der CH bewährt hat, ermöglicht es, allen Interessierten, ihre Vorstellungen und Ideen einzubringen. Wir möchten alle noch einmal bitten und ermuntern, sich zu beteiligen. Die Erfahrung zeigt: Je mehr Konsens und Konsent wir im Vorfeld erreichen, umso mehr wird die erarbeitete Position bei den Entscheidungsträger*innen in Verwaltung und Politik Gehör finden und einleuchten.

Zur Zeit überarbeiten wird den Kompetenz-Katalog. Die bisherigen Rückmeldungen werden einbezogen und das Dokument wird eine neue Struktur bekommen. Diese nächste Version werden wir in Bälde an den Verteiler der beiden Konferenzen versenden.

Nachtrag: Am 4. März 2020 verständigten sich die Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern auf ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“. Für uns HP ist das Kapitel „IV. Akademisierung und Direktzugang“ besonders relevant: Es wird neben Ärzt*innen und HP*innen in nicht all zu ferner Zukunft weitere Berufsgruppen geben, die die Heilkunde selbständig ausüben dürfen. Dieser Aspekt wird in der kommenden politischen Diskussion über den HP-Beruf eine erhebliche Rolle spielen. Da dieses Vorhaben schon im Jahr 2018 im Koalitionsvertrag beschrieben war, haben wir das im o.g. Kompetenz-Katalog schon berücksichtigt.

09.03.2020

Kompetenz-Katalog Heilpraktiker*in

PDF herunterladen

Eigentlich sollte 2018 mit dem Inkrafttreten der neuen Leitlinien für ein paar Jahre Ruhe einkehren, aber einige gesellschaftliche Gruppierungen fuhren fort, den Beruf der/s Heilpraktiker*in infrage zu stellen. 2019 reagierte dann das BMG auf die vielen Einflüsse und brachte im November ein Rechtsgutachten zum HP-Recht auf den Weg.

Zwischenzeitlich haben sich viele HP-Verbände an eine Reihe von Aufgaben gemacht, deren Erledigung für die kommende politische Diskussion (die voraussichtlich ab Sommer 2020 beginnen wird) wichtig ist.

Die weitaus häufigste Meinung in Bezug auf Zielsetzung ist die Erhaltung des Status quo, der auch wir uns vollumfänglich anschließen.

Für die erste Argumentationslinie ist ein eigenes Rechtsgutachten sehr wertvoll. Erfreulicherweise wird daran intensiv gearbeitet. Weitere Infos dazu

Da es sich als extrem schwer erweisen dürfte, eine wie auch immer geartete HP-Ausbildung bundesweit zu verankern, ist der vorliegende Kompetenz-Katalog als zweite Argumentationslinie für den Fall gedacht, dass der Status quo nicht gehalten werden kann.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument.
Wir freuen uns auf Ihre Meinung.

Dateien zum Thema

Mai 2023

Aus der Ausschreibung des BMG zum empirischen Gutachten: Leistungsbeschreibung. Markierung von FDHPS

September 2021

Link zur Stellungnahme des FH e.V. et al. zum Fragenkatalog des BMG

Mai 2021

Link zum Eckpunkte-Papier von HP-Organisationen und -Verbänden

Mai 2021

Link zum Rechtsgutachten des BMG zum Heilpraktikerrecht

Januar 2021

Link zur Dokumentenreihe "Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen"

Oktober 2020

Link zum Rechtsgutachten des Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e.V. u.a.
Link zum Rechtsgutachten Hadank/Sodan

August 2020

Dokumente für die 3. Erörterungsrunde:
Beschreibung der Erörterungsrunde
Begleitschreiben
FAQ

Zukunftsperspektiven für die Ausbildung und Kompetenz-Katalog Heilpraktiker*innen: Siehe oben neue Version Januar 2021

Mai 2020

Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe"

März 2020

Kompetenz-Katalog Heilpraktiker*in: Siehe oben neue Version vom August 2020

Oktober 2019

Leistungsbeschreibung der Auschreibung des BMG für ein Rechtsgutachten zum HP-Recht vom 13.10.2019

Link zur Ausschreibung des BMG für das Rechtsgutachten

März 2019

Leitlinien des BMG zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 7.12.2017: Rundschreiben an Amtsärzt*innen

Briefanlage zum Rundschreiben an Amtsärzt*innen

Risiko-Cluster für die HP-Überprüfung

Juli 2018

Quellen zum Blogeintrag: Entschließung 121. Ärztetag, Mai 2018 und Beschluss der 91. GMK, Juni 2018

Dezember 2017

Die neuen Leitlinien zur Überprüfung von HP-AnwärterInnen im Bundesanzeiger

September 2017

Kommentierte Zusammenfassung des Entwurfes des BMG für die neuen Leitlinien zur Überprüfung der HP-AnwärterInnen

April 2017

Situation der HeilpraktikerInnen in der Schweiz: Was können wir daraus lernen? (Artikel in: Wir.Heilpraktiker, II/2017)

Februar 2017

Rundmail des WuHPS e.V. an HP-Schulen in Deutschland

Pressemitteilung des BMG zur neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz

Januar 2017

Erster Entwurf eines Kompetenz-Kataloges Heilpraktiker

Dezember 2016

Auszug Drucksache des Bundestages. Änderung des HP-Gesetzes

November 2016

Anschreiben des WuHPS an die Heilpraktikerschulen

Anschreiben des WuHPS an die Heilpraktikerverbände

September 2016

Antrag der FDP im Landtag NRW

Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen

Sommer 2016

Auszüge aus dem deutschen Ärzteblatt

Auszug aus der Ergebnisniederschrift Konferenz der Gesundheitsminister der Länder

Petition 2012/13

Petition-Text

Antwort des Bundestages

Artikel der Naturärztevereinigung Schweiz

Leitlinien vom 2. September 1992

Uns liegen zwei Versionen der damals vom Bundesministerium für Gesundheit entworfenen Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vor. Die meisten Bundesländer haben ihre Verwaltungsvorschriften darauf basierend formuliert.

Leitlinien, PDF-Datei

Leitlinien 02.09.1992

Leitlinien 1989

Bericht Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates